Artikel 13 - 16
UN-Kinderrechtskonvention
Artikel 13
Meinungs- und Informationsfreiheit
Das Kind hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und Freiheit. Das Kind hat das Recht, das, was es denkt und fühlt, anderen mitzuteilen in jeder Art in Wort, Schrift oder Druck (reden, zeichnen, schreiben oder auf andere Art und Weise). Es hat das Recht zu erfahren, was in der Welt vor sich geht.
Artikel 14
Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
Das Kind hat das Recht, sich eine eigene Meinung zu bilden und zu entscheiden, ob es an Gott glaubt oder nicht. Die Eltern sollen dem Kind dabei helfen, aber auch seine Meinung berücksichtigen. Das Kind hat die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekunden.
Artikel 15
Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit
Das Kind hat das Recht, sich frei mit anderen zusammenzuschließen und sich friedlich zu versammeln. Aber dabei dürfen die Rechte anderer nicht verletzt werden. Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden.
Artikel 16
Schutz der Privatsphäre und Ehre
Das Kind hat das Recht auf Privatsphäre. Niemand darf ungefragt seine Briefe lesen, das Zimmer durchsuchen oder Ähnliches tun. Niemand darf das Kind beschämen oder beleidigen.