Artikel 5 - 8

UN-Kinderrechtskonvention

Artikel 5

Respektierung des Elternrechts

Die Eltern sollen dem Kind dabei helfen, die Rechte zu kennen und durchsetzen zu können. Eltern sollen berücksichtigen, dass sich die eigenen Fähigkeiten vom Kind entwickeln.


Artikel 6

Recht auf Leben

Kinder haben das Recht zu leben und sich bestmöglich zu entwickeln.


Artikel 7

Geburtsregister, Name und Staatsangehörigkeit

Das Kind hat das Recht auf eine Geburtsurkunde, auf eine Staatsangehörigkeit und auch auf das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden.


Artikel 8

Identität

Das Kind hat das Recht auf eine Identität: auf einen Namen, eine Nationalität und Familienbeziehungen. Wenn etwas fehlt, unterstützt der Staat.