Artikel 5 - 8
UN-Kinderrechtskonvention
Artikel 5
Respektierung des Elternrechts
Die Eltern sollen dem Kind dabei helfen, die Rechte zu kennen und durchsetzen zu können. Eltern sollen berücksichtigen, dass sich die eigenen Fähigkeiten vom Kind entwickeln.
Artikel 6
Recht auf Leben
Kinder haben das Recht zu leben und sich bestmöglich zu entwickeln.
Artikel 7
Geburtsregister, Name und Staatsangehörigkeit
Das Kind hat das Recht auf eine Geburtsurkunde, auf eine Staatsangehörigkeit und auch auf das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden.
Artikel 8
Identität
Das Kind hat das Recht auf eine Identität: auf einen Namen, eine Nationalität und Familienbeziehungen. Wenn etwas fehlt, unterstützt der Staat.