Artikel 29 - 32
UN-Kinderrechtskonvention
Artikel 29
Das Ziel von Bildung
Wenn Kinder lernen, werden sie oft von Erwachsenen unterstützt. Die Erwachsenen müssen dabei auf einige Dinge besonders achten:
Sie sollen darauf achten, dass die Kinder ihre Fähigkeiten, Talente und Interessen besonders gut entwickeln können.
Sie sollen darauf achten, dass die Kinder ihre Rechte kennen, also die Kinderrechte und die Menschenrechte.
Sie sollen dafür sorgen, dass die Kinder Respekt vor ihren Eltern, der Sprache und den Traditionen und Ritualen ihres Landes haben.
Sie sollen dafür sorgen, dass die Kinder lernen, friedlich mit anderen Menschen zusammenzuleben, sich um andere zu kümmern und alle Menschen mit Respekt zu behandeln.
Sie sollen dafür sorgen, dass die Kinder wissen, wie wichtig es ist, die Natur und die Umwelt zu schützen.
Artikel 30
Minderheitenschutz/ Recht als Minderheit
Wenn ein Kind einer Minderheit angehört, hat es das Recht, mit anderen Angehörigen der Minderheit zusammenzuleben und seine eigene Kultur zu bewahren und zu leben. Minderheiten sind Gruppen von Menschen, die z.B. eine seltene Religion oder Sprache haben oder Ureinwohner eines Landes sind.
Artikel 31
Spiel, Freizeit und Erholung
Jedes Kind hat das Recht auf Ruhe, Spiel und Freizeit. Außerdem hat jedes Kind das Recht, am kulturellen Leben teilzunehmen oder selbst künstlerisch tätig zu sein. Die Länder, die die Kinderrechtskonvention unterzeichnet haben, müssen die Möglichkeiten dafür schaffen.
Artikel 32
Schutz vor Ausbeutung und Kinderarbeit
Kinder haben das Recht, vor jeder Arbeit geschützt zu werden, die für ihre Gesundheit oder Entwicklung gefährlich oder schädlich ist. Es muss Gesetze geben, die verhindern, dass Kinder ausgebeutet werden. Diese Gesetze müssen festlegen, ab welchem Alter, wie lange und was Kinder arbeiten dürfen. Wenn diese Regeln nicht eingehalten werden, muss es Strafen geben.