Artikel 33 - 36

UN-Kinderrechtskonvention

Artikel 33

Schutz vor Drogen

Kinder haben ein Recht auf Schutz vor Drogen und Drogenhandel. Kinder dürfen niemals an der Herstellung und dem Verkauf von Drogen beteiligt sein.


Artikel 34

Schutz vor Missbrauch

Sexuelle Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern sind verboten. Kinder müssen davor geschützt werden, dass Erwachsene sie sexuell berühren und sie zu sexuellen Handlungen überreden oder zwingen. Deshalb müssen alle Länder Sex von Erwachsenen mit Kindern verbieten und bestrafen.


Artikel 35

Schutz vor Entführung und Kinderhandel

Kinder müssen unbedingt vor Entführung geschützt werden; niemand darf Kinder entführen. Kinder müssen auch davor geschützt werden, verkauft oder gehandelt zu werden. Um dies zu verhindern, müssen alle Länder zusammenarbeiten.


Artikel 36

Recht auf Schutz vor jeder Ausbeutung

Alle Länder müssen das Kind auch vor anderen Formen der Ausbeutung schützen. Alle Länder müssen dafür sorgen, dass das Kind niemals ausgebeutet wird, damit es dem Kind immer gut geht.