Artikel 37 - 40
UN-Kinderrechtskonvention
Artikel 41
Schutz der vorhandenen Kinderrechte
Manchmal gibt es in den Ländern bereits Rechte und Gesetze, die Kinder besonders schützen, stärken und berücksichtigen. Diese Rechte und Gesetze werden durch die UN-Kinderrechtskonvention nicht außer Kraft gesetzt, sondern gelten zusätzlich.
Artikel 42
Kinderrechte bekannt machen
Alle Erwachsenen und alle Kinder müssen die Kinderrechte kennen. Dafür müssen die Länder sorgen.
Artikel 43 bis Artikel 54
Diese Artikel erklären, wie die Vereinten Nationen in Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wie UNICEF dafür sorgen wollen, dass die Kinderrechte eingehalten werden.