Artikel 4
Verwirklichung der Kinderrechte
Der Staat muss alle geeigneten Mittel einsetzen, um die Rechte der Kinder zu verwirklichen. Alle Länder sollen zusammenarbeiten, damit die Kinder überall auf der Welt ihre Rechte ausüben können.
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Der Staat muss alle geeigneten Mittel einsetzen, um die Rechte der Kinder zu verwirklichen. Alle Länder sollen zusammenarbeiten, damit die Kinder überall auf der Welt ihre Rechte ausüben können.