Artikel 14
Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
Das Kind hat das Recht, sich eine eigene Meinung zu bilden und zu entscheiden, ob es an Gott glaubt oder nicht. Die Eltern sollen dem Kind dabei helfen, aber auch seine Meinung berücksichtigen. Das Kind hat die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekunden.