Artikel 16
Schutz der Privatsphäre und Ehre
Das Kind hat das Recht auf Privatsphäre. Niemand darf ungefragt seine Briefe lesen, das Zimmer durchsuchen oder Ähnliches tun. Niemand darf das Kind beschämen oder beleidigen.
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Das Kind hat das Recht auf Privatsphäre. Niemand darf ungefragt seine Briefe lesen, das Zimmer durchsuchen oder Ähnliches tun. Niemand darf das Kind beschämen oder beleidigen.