Artikel 17
Zugang zu den Medien; Kinder- und Jugendschutz
Das Kind hat das Recht, alles zu erfahren, was es für ein gutes Leben wissen muss. Aus dem Fernsehen, der Zeitung, Büchern, dem Computer und anderen Quellen. Erwachsene sollen dafür sorgen, dass die Informationen, die das Kind erhält, ihm nicht schaden. Außerdem sollen sie ihm helfen, die Informationen, die es braucht, zu finden und zu verstehen.