Artikel 18
Verantwortung für das Kindeswohl
Das Kind hat das Recht, von beiden Eltern erzogen und gefördert zu werden. Die Eltern müssen bei allem, was sie tun, dafür sorgen, dass es dem Kind gut geht. Der Staat soll die Eltern bei dieser Aufgabe unterstützen, zum Beispiel durch Kindergärten, Gesundheitsdienste und Ähnliches.