Artikel 22

Flüchtlingskinder

Ein Kind, das als Flüchtling in ein fremdes Land kommt, muss Schutz und Hilfe erhalten. Der Staat, die Vereinten Nationen und andere Organisationen müssen ihm helfen, zu seiner Familie zurückzukehren, wenn es allein auf der Flucht ist. Wenn die Eltern nicht gefunden werden können, muss das Flüchtlingskind genauso geschützt werden wie andere elternlose Kinder.


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