Artikel 27
Angemessene Lebensbedingungen: Unterhalt und das Recht, gut le¬ben zu kön¬nen
Jedes Kind hat das Recht, alles zu bekommen, was es für ein gutes Aufwachsen und eine gute Entwicklung braucht. Die Länder müssen die Eltern dabei unterstützen, auch mit Geld.