Artikel 27

Angemessene Lebensbedingungen: Unterhalt und das Recht, gut le¬ben zu kön¬nen

Jedes Kind hat das Recht, alles zu bekommen, was es für ein gutes Aufwachsen und eine gute Entwicklung braucht. Die Länder müssen die Eltern dabei unterstützen, auch mit Geld.


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