Artikel 30
Minderheitenschutz/ Recht als Minderheit
Wenn ein Kind einer Minderheit angehört, hat es das Recht, mit anderen Angehörigen der Minderheit zusammenzuleben und seine eigene Kultur zu bewahren und zu leben. Minderheiten sind Gruppen von Menschen, die z.B. eine seltene Religion oder Sprache haben oder Ureinwohner eines Landes sind.