Artikel 31

Spiel, Freizeit und Erholung

Jedes Kind hat das Recht auf Ruhe, Spiel und Freizeit. Außerdem hat jedes Kind das Recht, am kulturellen Leben teilzunehmen oder selbst künstlerisch tätig zu sein. Die Länder, die die Kinderrechtskonvention unterzeichnet haben, müssen die Möglichkeiten dafür schaffen.


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