Artikel 33
Schutz vor Drogen
Kinder haben ein Recht auf Schutz vor Drogen und Drogenhandel. Kinder dürfen niemals an der Herstellung und dem Verkauf von Drogen beteiligt sein.
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Kinder haben ein Recht auf Schutz vor Drogen und Drogenhandel. Kinder dürfen niemals an der Herstellung und dem Verkauf von Drogen beteiligt sein.