Artikel 34
Schutz vor Missbrauch
Sexuelle Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern sind verboten. Kinder müssen davor geschützt werden, dass Erwachsene sie sexuell berühren und sie zu sexuellen Handlungen überreden oder zwingen. Deshalb müssen alle Länder Sex von Erwachsenen mit Kindern verbieten und bestrafen.