Artikel 39
Recht auf Hilfe
Kinder haben das Recht, von ihrem Land alle Hilfe zu bekommen, die sie brauchen. Vor allem, wenn ihnen etwas Schlimmes passiert ist. Wenn ein Kind misshandelt, vernachlässigt oder von anderen ausgenutzt wurde oder wenn es im Krieg war, müssen die Länder alles tun, damit es dem Kind wieder gut geht. Die Länder müssen dafür sorgen, dass das Kind wieder gesund wird und wieder zur Schule gehen kann. Es soll sich erholen und in einer Umgebung aufwachsen, die ihm gut tut.