Artikel 41

Schutz der vorhandenen Kinderrechte

Manchmal gibt es in den Ländern bereits Rechte und Gesetze, die Kinder besonders schützen, stärken und berücksichtigen. Diese Rechte und Gesetze werden durch die UN-Kinderrechtskonvention nicht außer Kraft gesetzt, sondern gelten zusätzlich.


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