UN-Kinderrechtskonvention
Im Folgenden werden die Artikel 1-54 der UN-Kinderrechtskonvention inhaltlich erläutert. Es handelt sich nicht um den originalen Wortlaut der Konvention.
Artikel 1-18
Artikel 1
Begriffsbestimmung; Geltung für das Kind
Artikel 2
Diskriminierungsverbot; Achtung der Kinderrechte
Artikel 3
Wohl des Kindes
Artikel 4
Verwirklichung der Kinderrechte
Artikel 5
Respektierung des Elternrechts
Artikel 6
Recht auf Leben
Artikel 7
Geburtsregister, Name und Staatsangehörigkeit
Artikel 8
Identität
Artikel 9
Trennung von den Eltern und persönlicher Umgang
Artikel 10
Familienzusammenführung und grenzüberschreitende Kontakte
Artikel 11
Rechtswidrige Verbringung von Kindern ins Ausland
Artikel 12
Berücksichtigung des Kindeswillens
Artikel 13
Meinungs- und Informationsfreiheit
Artikel 14
Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
Artikel 15
Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit
Artikel 16
Schutz der Privatsphäre und Ehre
Artikel 17
Zugang zu den Medien; Kinder- und Jugendschutz
Artikel 18
Verantwortung für das Kindeswohl
Artikel 19-36
Artikel 19
Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung
Artikel 20
Von der Familie getrennt lebende Kinder, Pflegefamilie, Adoption
Artikel 21
Adoption im Kindesalter
Artikel 22
Flüchtlingskinder
Artikel 23
Kinder mit Behinderung
Artikel 24
Recht auf Gesundheit
Artikel 25
Unterbringung
Artikel 26
Unterstützung vom Land und soziale Sicherheit
Artikel 27
Angemessene Lebensbedingungen: Unterhalt und das Recht, gut leben zu können
Artikel 28
Recht auf Bildung
Artikel 29
Das Ziel von Bildung
Artikel 30
Minderheitenschutz/ Recht als Minderheit
Artikel 31
Spiel, Freizeit und Erholung
Artikel 32
Schutz vor Ausbeutung und Kinderarbeit
Artikel 33
Schutz vor Drogen
Artikel 34
Schutz vor Missbrauch
Artikel 35
Schutz vor Entführung und Kinderhandel
Artikel 36
Recht auf Schutz vor jeder Ausbeutung
Artikel 37-54
Artikel 37
Schutz vor grausamer Behandlung und Verbot der Folter
Artikel 38
Schutz von Kindern im Krieg
Artikel 39
Recht auf Hilfe
Artikel 40
Rechte von Kindern vor Gericht
Artikel 41
Schutz der vorhandenen Kinderrechte
Artikel 42
Kinderrechte bekannt machen
Artikel 43 bis Art. 54
Funktionsweise der Konvention